24.6.2006
Die Berliner müssen sich mit Einführung des neuen Berliner
Betriebegesetzes möglicherweise auch auf rasch steigende Gebühren für die
Müllentsorgung einstellen. Dies befürchten die Wohnungsverbände und die
Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus. Das Gesetz soll am kommenden
Donnerstag im Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von SPD und PDS verabschiedet
werden.
Seit Jahren beklagen die Wohnungsverbände die steigende Belastung der Berliner
Haushalte zum Beispiel durch Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr. Nun
werde es der Berliner Stadtreinigung (BSR) sogar noch leichter gemacht, die
Gebühren zu erhöhen. Dazu sei das neue Berliner Betriebegesetz genau das
richtige Instrument, sagen Verbände und Grüne. Dieses enthalte einen Abschnitt,
der wie ein „Freibrief“ zur Gebührenanhebung dienen könne. Beim
Wirtschaftssenator hält man diese Kritik für „völlig abwegig“.
Konkret geht es darum, dass alle Berliner Betriebe nach dem neuen Gesetz
künftig auch „Aufwendungen für wirtschaftliche und technische Entwicklungen“
als Kosten in der Bilanz angeben dürfen. Diese Kosten werden durch die
Gebührenzahlungen der Berliner abgedeckt. Der Chef des Verbandes
Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sagt: „Diese Kosten sind bei
normalen Wirtschaftsunternehmen in den Anschaffungskosten enthalten. Extra
ausgewiesen führen sie zu zusätzlichen Preissteigerungen“, so Ludwig Burkardt.
Bei der BSR könnten diese Kosten schon bald aufgrund eines ganz konkreten
Projektes explodieren, so befürchten die Grünen. Denn das Unternehmen will in
diesem Jahr zur Beseitigung von Müll Anlagen mit neuester Technik übernehmen.
Diese Anlagen haben allerdings im Betrieb beim BSR-Partner Alba große
technische Schwierigkeiten bereitet – und hohe Kosten verursacht.
„Das Betriebegesetz ist ein Anreiz, bei der Abnahme dieser Anlagen nicht genau
hinzusehen“, sagt Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Die
Verträge mit der privaten Firma Alba sähen zwar vor der Übernahme der Anlagen
eine Testphase vor. Es sei aber zu befürchten, dass spätere Kosten für die
Optimierung der Anlage auf die BSR abgewälzt werde: als „Aufwendungen für technische
Entwicklungen“.
„Das ist völlig abwegig. Die BSR wird die Anlagen erst übernehmen, wenn diese
voll funktionsfähig sind“, sagt Christoph Lang. Er ist Sprecher der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, die für die landeseigenen Betriebe zuständig
ist. Alba habe bereits eine Konventionalstrafe bezahlt, weil die Firma die
Anlagen nicht funktionsfähig zum verabredeten Termin an die BSR habe übergeben
können. Das zeige, wie sehr man auf die Funktionsfähigkeit achte. Auch in der
SPD-Fraktion teilt man die Befürchtungen nicht, sagt Frank-Ralf Jahnke,
Mitglied im Betriebeausschuss des Abgeordnetenhauses. Die finanziellen Folgen
„größenwahnsinniger Geschäftsideen“ hätten schon früher von den Betrieben auf
die Gebührenzahler umgelegt werden können. Viel gefährlicher für die Ergebnisse
der Unternehmen seien Geschäfte der Tochterfirmen gewesen. Hier bringe das neue
Betriebegesetz erweiterte Kontroll- und Prüfungsmöglichkeiten für die
Aufsichtsräte im Senat.