30.4.2006
Nach der fristlosen Kündigung des Vorstandsvorsitzenden der
Berliner Stadtreinigung (BSR) geht es jetzt ums Geld. Wirtschaftssenator Harald
Wolf selbst brachte die „unanständigen“ Forderungen von Gerhard Gamperl an die
Öffentlichkeit. Dessen Rechtsanwälte wollten die Zahlen „nicht bestätigen“.
Wolf nannte eine Forderung in Höhe von 630 000 Euro. Zuzüglich 70 000 Euro
Beraterkosten für die Suche eines neuen Jobs. Weitere 70 000 Euro würden für Anwaltsrechnungen
fällig. Dazu kommen Rentenansprüche für die verbleibende Vertragslaufzeit von
36 Monaten.
Für den Wirtschaftssenator sind das „vollständig inakzeptable Forderungen für
zwei Jahre bescheidene Arbeit“. Gamperls Anwältin Jutta Glock dagegen nennt die
Verhandlungsgrundlage „moderat“: „Und es ist unseriös mit der Nennung einer
Summe den Sozialneid zu schüren.“ Das Risiko, eine hohe Abfindung bezahlen zu
müssen, geht der Aufsichtsrat bereits bei der Einstellung eines Managers mit
Spitzengehalt ein, sagen Arbeitsrechtler. Denn wenn ein Kontrollgremium die
Personalentscheidung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit korrigieren
muss, koste das bei gut bezahlten Posten fast immer sehr viel Geld.
Aber nicht immer. Darauf setzt Wolf: Hat seine „fristlose Kündigung“ vor
Gericht Bestand, dann müsste die BSR Gamperl nichts bezahlen. Doch
Arbeitsrechtler warnen: „Dazu muss ein eindeutig nachweisbarer konkreter Grund
für eine grobe Pflichtverletzung vorliegen“, sagt beispielsweise Martin
Heither. Und: Der Gerichtsweg sei ein „Vabanquespiel“. Es gehe dann um „alles
oder nichts“. Verliert Wolf gegen Gamperl, dann muss er dessen volle Bezüge
drei Jahre weiter zahlen – Gerichts- und Anwaltskosten obendrein. Das wäre viel
mehr als die bisher im Raum stehenden Summen. „Deshalb zieht man bei einem
Streit zwischen Aufsichtsrat und Manager nur in einem verschwindend geringen
Teil der Fälle vor Gericht“, sagt Anja Mengel, Arbeitsrechtsspezialistin bei
der Wirtschaftskanzlei Wilmer Hale.
Beispiel Ron Sommer. Der geschasste frühere Manager der Telekom, damals ähnlich
wie die BSR ein Unternehmen im Eigentum der Öffentlichen Hand, erhielt
Millionen aus seinem Arbeitsvertrag, der vorzeitig aufgelöst wurde. Dabei war
hier ein Schaden zu vermuten: Der Kurs der „Volksaktie“ Telekom war unter
Sommer eingebrochen. Obwohl viele Kleinanleger zürnten, weil sie ihr Geld
verloren hatten, ließ sich die damalige Schröder-Regierung nicht zu einer
„fristlosen Kündigung“ hinreißen.
Das liegt daran, dass „die Latte bei der Begründung einer fristlosen Kündigung
vor Gericht sehr hoch liegt“, so Mengel. Zwar habe auch sie einen solchen
Prozess schon einmal gewonnen, weil ein Manager „Schlechtleistungen“ erbracht
und in wichtigen Fragen der Geschäftsführung falsch gehandelt hatte. Ein Ausgang
des Prozesses sei aber im Vorhinein nur bei nachweisbaren Selbstbereicherungen
oder anderen Straftaten kalkulierbar. Mengel sagt: „Wenn sich Wolf auf diesen
Rechtsstreit einlässt, wird er sich seiner Sache aber wohl sicher sein.“
Der Wirtschaftsprofessor an der Humboldt-Universität Hans-Peter Schwintowski
sagt: „Die bisher genannten Gründe reichen nicht aus für eine fristlose
Kündigung.“ Wichtige Gründe seien solche, die das Vertrauensverhältnis so
grundsätzlich zerstörten, dass eine weitere Zusammenarbeit völlig unzumutbar
sei. Die von Wolf als Entlassungsgründe genannte steuerliche Behandlung von
Abfall und unvollständige Information des Aufsichtsrats zählten nicht dazu.
„Wir kennen keinen stichhaltigen Grund für die fristlose Kündigung, deshalb würde
ein Prozess zum Schaden des Landes laufen“, sagt Jochen Esser,
finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Der parlamentarische Geschäftsführer der
CDU, Uwe Goetze, nannte Wolfs Begründung für die Entlassung „vorgeschoben“. Der
geschasste BSR–Manager selbst hatte wiederholt seine Bereitschaft zu weiteren
Gesprächen erklärt.
Gamperls Entlassung wird auf einer Sondersitzung des Beteiligungsausschusses
nächsten Dienstag behandelt, sagte dessen Vorsitzender Stefan Zackenfels.