29.3.2006
Der Fall ist beispiellos. Der fristlos gekündigte Topmanager
eines landeseigenen Unternehmens schildert einen Tag nach seinem Rauswurf auf
einer eigens einberufenen Pressekonferenz „schockiert“ seine Sicht der Dinge.
Er spricht von einem „ungeheuerlichen Vorgang“, weist alle gegen ihn erhobenen
Vorwürfe zurück und kündigt die Einreichung einer Klage vor dem Landgericht auf
Weiterbeschäftigung noch in dieser Woche an.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei/PDS) antwortet am Nachmittag auf
der Senatspressekonferenz. Der entlassene Vorstandsvorsitzende der Berliner
Stadtreinigung (BSR) habe sich „erhebliche Pflichtverletzungen“ zu Schulden
kommen lassen. Dies sei der Grund für die außerordentliche Kündigung seines
Dienstvertrages gewesen sowie für die Abberufung Gamperls mit sofortiger
Wirkung.
Das Tischtuch ist zerrissen. Einstimmig hatte der Aufsichtsrat der BSR, wie
gestern berichtet, Gerhard Gamperl gekündigt. Der Manager war auf der Sitzung
nur kurz hereingelassen worden zur Darstellung seiner Sicht der Dinge. Bei der
Abstimmung über die Kündigung musste er draußen warten. Dort wurde ihm dann die
Entscheidung mitgeteilt, indem ihm ein Schreiben überreicht wurde.
Über die Gründe für den ungewöhnlich harten Rauswurf eines Managers wird nun
spekuliert. Wirtschaftssenator Wolf begründete den rüden Umgang mit Gamperl so:
Bei der BSR gebe es ungelöste steuerrechtliche Probleme. Es geht um
„hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“. Ein Teil davon wird gegenüber dem Finanzamt
so deklariert, dass die BSR keine Mehrwertsteuer bezahlen muss. Ein anderer
Teil desselben Mülls wird anders verbucht – und deshalb muss die BSR für diesen
Teil Steuern bezahlen. Um diese Tarifkalkulation bei hausmüllähnlichen
Gewerbeabfällen mit dem Handelsrecht in Übereinstimmung zu bringen, sei Gamperl
nach Berlin geholt worden. Dadurch sollte ein Gebührenskandal wie 2002 bei der
BSR künftig ausgeschlossen werden. Diese Aufgabe, sagt Wolf, habe Gamperl nicht
erfüllt.
Der zweite Vorwurf: Gamperl habe den Aufsichtsrat „nicht vollständig, nicht
rechtzeitig, nicht umfassend und nicht wahrhaftig informiert“, behauptet Wolf.
Diese beiden „erheblichen Pflichtverletzungen“ haben die fristlose Kündigung
des Managers nach sich gezogen. Die Härte der Entscheidung verwundert die
meisten Beobachter. Denn der Wirtschaftssenator kann gegenwärtig nicht einmal
sagen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Gamperl und Wolf sagen übereinstimmend:
Die bisherige Buchungspraxis war mit dem Finanzamt so abgestimmt. Zumindest
rückwirkend dürften deshalb keine Forderungen gegen die BSR erhoben werden
können.
Wolf gerät mit seiner harten Entscheidung in die Defensive. Er hatte den gebürtigen
Wiener Gamperl (44) vor zwei Jahren selbst nach Berlin geholt. Dem Manager war
von seinem früheren Arbeitgeber, den Wiener Stadtwerken, der Vertrag kurz zuvor
verlängert worden. Auch bei anderen Entsorgern hatte Gamperl bereits in
Spitzenpositionen gearbeitet. Wolf sagte nun, er trage die Verantwortung für
die „Fehleinschätzung“ Gamperls und für die „Fehlentscheidung“, diesen zum
BSR-Chef zu küren.
Aus Sicht der Grünen hat die Senatssitzung „keinen Aufschluss über einen
stichhaltigen Kündigungsgrund ergeben“. CDU und FDP drängen auf eine
Sondersitzung des zuständigen parlamentarischen Beteiligungsausschusses. Die
SPD will sich dem nicht in den Weg stellen. „Wir haben Verständnis dafür, dass
die Parteien Aufklärung verlangen“, sagte SPD-Sprecher Peter Stadtmüller. Ein
Termin steht noch nicht fest.